Gutachten

Leistungen in Immobilienbewertungen, Schadensanalysen und Thermografie.

1. Arten von Immobiliengutachten

Wertermittlung von Immobilien

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für:

  • Verkauf und Erwerb von Immobilien
  • Gutachten für Schenkungen und Erbschaften zur Feststellung der Schenkungs-, und Erbschaftssteuer
  • Zwangsversteigerungen und Zwangsteilungen
  • Gerichtsverfahren
  • Versicherungsschäden bei Bau, Wasser, Fäkalien, Schimmel und Fogging
  • Prüfung von Steuerschätzungen des Finanzamtes
  • Erbschaftsstreitigkeiten
  • Gütertrennung bei Ehescheidungen
  • Bauzwischenstandsbewertungen bei Abnahmen, Abbruch, Insolvenz oder Eigentümerwechsel

Schadensgutachten

  • Schäden an und in Gebäuden
  • Bauschäden nach Wasser-, Fäkalien-, Schimmel-, oder Foggingbefall
  • Feststellung von Baumängeln bei Abnahmen und sonstigen Baustreitigkeiten

Bauschadenthermografie

Einsatz der Wärmebildkamera Stufe 2 zur:

  • Ortung von Leckagen
  • Feststellung von Bauundichtigkeiten
  • Analyse von Feuchte und Folgeschäden

Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter

Zubehör nach § 97 BGB, zum Beispiel:

  • Hausrat
  • Maschinen und Anlagen
  • Büro, Gaststätten und Hotelausstattung

Auch nach Sturm, Hagel, Hochwasser oder Brandschäden.

2. Qualifikationen und Referenzen

Qualifikationsnachweise

  • 1992 bis 1993 Zertifikatslehrgang für Wertermittlungen IHK Berlin
  • 1999 bis 2000 Spezialseminare Akademie für Betriebswirtschaft Berlin
  • 2002 zertifizierung als Gutachter für Amts-, und Landgerichte
  • 2004 Zertifizierung nach Europanorm
  • 2007 Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter
  • 2009 Gutachter für Schäden an Gebäuden
  • 2011 TüV geprüfter Gutachter für Schimmel-, Fogging-, Fäkalien-, und Wasserschäden
  • 2016 Sachkundiger Bauschadenthermografie Stufe 2
  • sowie jährlich 3 Tagesweiterbildungsmaßnahmen im Bundesverband der Zerrtifizierten SV

Referenzen

Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Amtsgerichte in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg Vorpommern.

3. Rechtliche Grundlagen

Grundlage der Wertermittlung ist § 194 BauGB. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Wertermittlungsstichtag.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften sowie der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre.

Rechtsgrundlagen:

  • ImmoWertV 2021
  • ZVG bei Zwangsversteigerungen
  • JVEG für Gerichtsgutachten

4. Gutachtenarten

Gerichtsgutachten

Bestellung durch gerichtlichen Beschluss. Beantwortung konkreter Beweisfragen. Vergütung nach JVEG.

Privatgutachten

Für Verkauf, Kauf, Erbschaft, Scheidung oder Schadensersatzfragen sind die Anforderungen geringer als bei Gerichtsgutachten.

Bankgutachten

Grundlage für Kreditvergaben. Maßgeblich für die Bank ist der Beleihungswert.

5. Leistungen und Kosten

Unser Leistungsangebot für Grundstücksgutachten

5.1 Vorbemerkungen

Wir berechnen nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) – für Honorartransparenz und Vergleichbarkeit.

5.2 Unsere Leistungen zum Erstgespräch

  • Besprechung der Voraussetzungen,
  • benötigte Unterlagen (Bauzeichnungen, Flurkarte, Grundbuchauszug, Mietverträge etc.).
  • Klärung von Art des Gutachtens, Zeitrahmen, Stückzahl, Verwendungszweck. Anschließend schriftliches Angebot mit Widerrufsrecht und DSGVO-Hinweis.

5.3 Die Kosten für die weitergehenden Leistungen nach dem Erstgespräch

Abhängig von:

  • einfaches vs. gerichtsfestes Gutachten
  • Objektgröße, Anzahl Gebäude, Baujahre
  • Dauer der Bestandsaufnahme, ggf. Gesundheitsgefährdung (Schimmel)
  • Umfang der Bauschadenfeststellung

6. Immobilienwertermittlungsverordnung

Link zu https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/BJNR280500021.html

Die ImmoWertV 2021 regelt bundesweit einheitlich:

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Bodenwertermittlung
  • Berücksichtigung von Rechten und Belastungen